Wer kann die ERGO Mobilitätsgarantie(n) erwerben?
– Autohäuser
– Werkstätten, -Werkstattketten/Systemhäuser
– Zweiradhändler
Wann kann die Werkstatt die ERGO Mobilitätsgarantie an Ihre Kunden ausgeben?
– Inspektion
– TÜV-Vergabe
– Jedem Werkstattaufenthalt mit Mängelbehebung (Reparatur des Kfz)
-Gebrauchtwagenverkauf (VK > 5.000 €)
– Vergabe an alle Fahrzeuge (PKW und Zweiräder) bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht möglich
– Keine km-Höchstgrenze
– Kein Kfz-Höchstalter
Die Werkstatt:
Der Kunde der Werkstatt:
Der ERGO Schadenservice:
Leistungen nicht nur bei Panne, sondern auch bei Unfall:
Schaden an jedem Ort (auch direkt vor der Haustüre des Kunden):
– Pannen- und Unfallhilfe bis 100 EUR
– Abschleppen bis 150 EUR
– Werkstattersatzfahrzeug max. 3 Tage je 25 EUR
(nicht bei Inspektion, sondern nur nach Panne/Unfall)
Entfernung Schadensort – Wohnort mehr als 50 km:
– Übernachtung max. 3 Nächte je 35 EUR
– Mietwagen max. 3 Tage je 50 EUR
– Bahnfahrt bis 250 EUR
– Pick-up bis insgesamt 500 EUR
– Fahrzeugtransport-Service Ausland, inkl. Heimreisekosten bis 500 EUR
Beiträge:
Staffelpreise pro Jahr für Mobilitätsgarantien mit einer Laufzeit von 12 Monaten
(bei 24 Monaten doppelter Beitrag = Ausstellung von zwei Meldebögen)
– ab 50: 17,90 EUR brutto / Stück
– ab 250: 16,90 EUR brutto / Stück
– ab 500: 15,90 EUR brutto / Stück
– ab 1.000: 14,90 EUR brutto / Stück
Mindestabnahme 50 Stück, Bestellung in 50er-Paketen.
Zahlungsweise
– jährlich, halbjährlich
– vierteljährlich nur mit Lastschrift
– alle Zahlungsweisen ohne Ratenzahlungszuschlag
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.